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Ein neuer Hausanschluss - was tun?

In den Neubaugebieten wird grundsätzlich neben dem Abwasser auch ein Wasseranschluss in den Bauplatz mitverlegt. Meistens wird dieser als PE-Schlauch in das Grundstück neben dem Abwasserkontrollschacht eingeführt. Sollte ein Wasseranschluss auf einem Grundstück erforderlich sein, empfiehlt sich zunächst die Kontaktaufnahme mit dem Tiefbauamt der Stadt Schwandorf.

Mieterwechsel und Verkauf

Gebührenschuldner für Wasser und auch für Abwasser ist der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer. Daraus folgend gelten folgende Regelungen:

 

Mieterwechsel
Bei einem Wechsel des Mieters lesen Sie bitte selbst den Zählerstand ab. Machen Sie mit Ihrem bisherigen Mieter eine Nebenkostenabrechnung, in der auch Wasser und Abwasser enthalten ist.

 

Verkauf
Lesen Sie bitte möglichst gemeinsam den Zählerstand ab und teilen Sie diesen der Gemeinde mit. Die Gemeinde erstellt auf dieser Grundlage eine Zwischenabrechnung. Der Ausdruck der Abrechnung erfolgt im Laufe des Folgemonats.

 

Für weitere Fragen steht ihnen unser Servicetelefon zur Verfügung, Tel: 09431/7437-0

Gebühren und Beiträge

Die Stadt Schwandorf erhebt für die Wasserversorgung Gebühren und Beiträge.

 

Gebühren sind das Entgelt für die Lieferung des Wasser. Sie werden mit dem Wasserzähler erfasst, der für jedes angeschlossene Gebäude vorgeschrieben ist. Der Wasserzähler wird einmal jährlich abgelesen, auf die voraussichtliche Jahresgebühr werden Abschlagszahlungen erhoben. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel: 09431/7437-0

 

Beiträge sind eine einmalige Schuld und entstehen, wenn die Wasserleitung zu einem Baugrundstück geführt werden. Das Beitragsrecht ist sehr umfangreich, bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an unser Servicetelefon, Tel: 09431/7437-0.

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen sind die Abgabenordnung, das Kommunalabgabengesetz sowie die Wasserabgabe Satzung (WAS) der Stadt Schwandorf.

Wassertarif der Stadt Schwandorf

Verbrauchspreis: 2,58 €/m3
Grundtarif: Abhängig von der Nenngröße und Art des Wasserzählers
Gültig seit 01. Januar 2020, Preise sind netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer für Wasser

Wasserhärte des Schwandorfer Wassers

Unser Wasser eignet sich sehr gut als Trinkwasser. Es liegt im Härtebereich 1 „weich“ ≙ 5,6 dH in Schwandorf und Härtebereich 2 „mittel“ ≙ 8,5 dH in Klardorf. Weitere Fragen zur Wassergüte beantwortet Ihnen gerne unser Team unter Tel: 09431/7437-0.

Was ist bei Störungen zu tun?

Wir sind durch ständige Kontrollen des Leitungsnetzes bemüht, die Wasserverluste zu reduzieren. Trotzdem ist es unvermeidbar, dass einmal eine Leitung kaputt geht und Wasser austritt. Auch Sie können mithelfen, die Verluste zu reduzieren. Sollten Sie insbesondere in den Abendstunden in der Wasserleitung ein ungewöhnliches Rauschen vernehmen, informieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst, denn dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass irgendetwas an der Wasserleitung nicht stimmt. Wir werden dann mit speziellen Messgeräten nach der Ursache suchen.

 

Angelegenheiten:

  • Wasserrohrbruch auf der Straße
  • Wasserrohrbruch auf der Hausanschlussleitung
  • Wasserzähler defekt
  • Wasserzähler zerfroren
  • Hausanschlussleitung eingefroren
  • zeitweise kein Wasser
  • Wasserqualität

Gartenwasseranschluss

Mit einem Gartenwasserzähler können Sie das Trinkwasser erfassen, das ausschließlich zur Bewässerung Ihres Gartens verwendet wird und nicht in
die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Für diese Wassermenge fällt in der Regel keine Schmutzwassergebühr an.

 

Voraussetzungen

  • Das entnommene Wasser darf ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet werden.
  • Eine Nutzung im Haushalt oder eine Einleitung in die Kanalisation ist nicht zulässig.
  • Der Gartenwasserzähler muss den geltenden eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und fachgerecht eingebaut werden.

 

Gartenwasseranschluss

  1. Nach dem Einbau ist der Zähler bei der städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf zur Abnahme anzumelden.
  2. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Gartenwasserzähler anerkannt und die erfasste Wassermenge bei der
    Schmutzwassergebührenabrechnung berücksichtigt.

 

Hinweis

  • Der Gartenwasserzähler unterliegt der gesetzlichen Eichfrist und muss rechtzeitig ausgetauscht oder nachgeeicht werden.

Informationen zum Einsatz von elektronischen, fernauslesbaren Wasserzählern im Versorgungsgebiet

Was soll damit erreicht werden?

 

Vereinfachung der Auslesung

Mit dem Einbau des HYDRUS Ultraschallwasserzählers entfällt ab dem Jahr 2024 für den Grundstücksanschliesser die jährliche Übermittlung der Zählerstände. Dann werden diese von der SWFS in der Regel einmal pro Jahr und zwar Anfang des Jahres mit Stichtag 31. Dezemberper Funksignal abgerufen. Sollten Sie dennoch Ihren Zählerstand für eigene Zwecke ablesen wollen, so ist dies über das digitale Display des Ultraschallwasserzählers jederzeit möglich.

 

Durch die Art der Erfassung und Weiterverarbeitung Ihrer Zählerdaten sind Ablese-, Übermittlungs- und Erfassungsfehler so gut wie ausgeschlossen. Aufwendige Kontrollen sind fast nicht mehr notwendig, da falsch abgelesene Zähler sehr selten sein sollten. Um die kostengünstige Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherzustellen, ist der Versorger auf kosteneffiziente Betriebsabläufe angewiesen dank dem Einsatz von Ultraschallwasserzähler ist dies möglich.

Die Langlebigkeit der Zähler hat auch einen positiven Einfluss auf die Umwelt. Bei den bisher eingesetzten mechanischen Wasserzählern ist ein Zählerwechsel nach 6 Jahren notwendig, da eine Verlängerung der Eichgültigkeit technisch nur bedingt möglich war. Da der HYDRUS Ultra- schallwasserzähler keine beweglichen Teile enthält und eine Batterielebensdauer von mehr als zwei Eichperioden sprich mindestens 12 Jahren vorzuweisen hat, kann eine Verlängerung der Eichgültigkeit mittels Stichprobenverfahren realisiert werden. Dadurch reduziert sich der Aufwand für den Versorger drastisch, da ein Wechsel aller im Feld eingebauten Zähler nach bereits 6 Jahren hinfällig wird.

 

Datensicherheit

Ultraschallwasserzähler können die zur Erstellung der Abrechnung benötigten Verbrauchsdaten verschlüsselt per Funk, nach der datenschutzrechtlichen Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Bau und Verkehr, senden.

 

Die im HYDRUS Ultraschallwasserzähler verwendete OMS Version 4, Profil B steht für hohe Datensicherheit: Über sogenannte Session Keys wird jedes einzelne Datentelegramm mit einem neu berechneten Schlüssel eigens verschlüsselt, sodass keinerlei Rückschlüsse auf das persönliche Nutzverhalten gemacht werden können denn übermittelt werden lediglich die Zählernummer, der Zählerstand sowie eventuelle Fehlermeldungen. Kundenbezogene Daten wie Abnehmer, Anschrift etc. werden zu keinem Zeitpunkt übertragen.

 

Das Funksignal des Ultraschallwasserzählers wird in regelmäßigen Abständen gesendet und dauert nur 4 Millisekunden (0,004 Sekunden). Dies bedeutet, dass der Zähler maximal 50 Sekunden am Tag mit sehr geringer Sendeleistung sendet. Die Leistung dieses Signals liegt mit 7 Milliwatt (0,007 Watt) deutlich unter der Leistung beispielsweise eines permanent sendenden schnurlosen Telefons (DECT-Standard) mit 250 Milliwatt oder eines Babyphons (ca. 10 Milliwatt) und ist daher unbedenklich. Ein Handy sendet während eines Gesprächs sogar mit 1000 2000 Milliwatt.

1. Zählerdeckel von vorne nach hinten öffnen

2. Zählernummer (achtstellig) von der Zählerablesekarte mit Gerät abgleichen

3. Zählerdisplay schaltet sich entweder durch ausreichendes Licht im Einbauort

selbst ein oder mit Taschenlampe drauf leuchten.

4. Solange den Finger „Auf und Runter“ nehmen von der Vertiefung, bis am

Display der Pfeil bei „m3“ steht (siehe Bild) und der Zählerstand lesbar ist.